Rechskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse / Zustandekommen Referendum
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 12 sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterstanden nicht dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025, Ablehnung Zusatzkredit über CHF 38’000.00 für die Fortführung des Erschliessungsplans Rausmatt inkl. Teilrevision Bauzonenplan / Kulturlandplan mit 149 gültige Unterschriften und 0 ungültige Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 29. Juli 2025 auf 607. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 61. Total eingereicht worden sind 149 Unterschriften, wovon 149 gültig sind. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Gemeinderat
Nationalfeiertag / Dank
Am 31. Juli 2025 konnte der Nationalfeiertag bei trockenem Wetter erfolgreich gefeiert werden. Der Gemeinderat dankt Ihnen für die Teilnahme und dem Organisationsteam für die Durchführung. Gemeinderat
Seniorenausfahrt
Die diesjährige Seniorenausfahrt findet am Mittwoch, 3. September 2025, statt. Reservieren Sie sich schon heute das Datum. Die Einladungen werden im August verschickt. Gemeinderat