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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 33-2025

Baugesuch 2025-13

Bauherrschaft und Grundeigentümer: JKB Immobilien AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Projektverfasser/-in: Bäumlin und John AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauvorhaben: Abbruch Geb. 284A+B, 285, 336 / Neubau Wohnüberbauung Aennermatt Süd (8 MFH mit Einstellhalle); Lage: Aennermatt Süd, Parzelle 1468, 1536, 1156, 972, 1627; Kant. Zustimmung: Erforderlich; Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 14. August bis am 12. September 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.

Baubewilligung 2022-12

Bauherrschaft: Gezim Alidema, Leimgasse 19, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Gezim Alidema, Leimgasse 19, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Tomi Architekten GmbH, Bahnhofstrasse 35, 4663 Aarburg; Bauvorhaben: Erneuerung Fenster und Heizung (durch Wärmepumpe), bereits ausgeführt; Lage: Leimgasse 19, Parzelle 77; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren

Information zum 5. RAIFFEISEN Zeininger Halbmarathon

Am 16. August 2025 wird der 5. RAIFFEISEN Zeininger Halbmarathon vom TV Zeiningen durchgeführt. Der Verein hat dafür beim Gemeinderat ein entsprechendes Gesuch gestellt. Aufgrund der Routenführung werden die Rebgasse, Juchgasse und Haldengasse von den Läuferinnen und Läufern gequert. Für einen sicheren Übergang werden Verkehrskadetten eingesetzt. Es ist mit temporären Einschränkungen zu rechnen. Während dem ganzen Anlass werden jedoch keine Strassen komplett gesperrt. Der Gemeinderat hat für den Anlass zudem eine Fahrbewilligung für die mit Fahrverbot belegten Strassen für den Auf- und Abbau sowie den Anlasstag entlang der Laufstrecke erteilt. Wir wünschen dem OK und den Teilnehmern gutes Gelingen und danken der Bevölkerung fürs Verständnis.

Erinnerung: Anmeldungen ­Gesamterneuerungswahlen ­Amtsperiode 2026-2029

Für die Amtsperiode 2026-2029 finden am 28. September 2025 in der Gemeinde Zeiningen die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen statt. Die amtierenden Behörden- und Kommissionsmitglieder haben mitgeteilt, ob sie für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen. Seitens des Gemeinderates stehen alle bisherigen Mitglieder gerne für eine Wiederwahl für die Amtsperiode 2026–2029 zur Verfügung. Das eingespielte Gemeinderatsteam möchte die aktuellen und anstehenden Projekte weiterbearbeiten und weiterhin aktiv die Entwicklung von Zeiningen mitgestalten. Damit für alle Behörden- und Kommissionssitze genügend Kandidatinnen und Kandidaten vorhanden sind, fehlen anhand der Rückmeldungen der amtierenden Behörden- und Kommissionsmitglieder, ein Mitglied für die Finanzkommission, sowie ein Mitglied und drei Ersatzmitglieder für das Wahlbüro. Interessentinnen und Interessenten können sich bei allfälligen Fragen gerne bei der Gemeindeschreiberin melden, wo sie auch das Anmeldeformular beziehen können. Zu wählen sind die Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in; Mitglieder der Finanzkommission; Mitglieder der Steuerkommission; Ersatzmitglied der Steuerkommission; Mitglieder des Wahlbüros; Ersatzmitglieder des Wahlbüros; Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Zeiningen zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12 Uhr einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindeverwaltung Zeiningen bezogen oder unter www.zeiningen.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des/der Gemeindepräsidenten/in und Vizepräsident/in findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am Montag, 18. August 2025, 12 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat, Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Öffentliche Auflage Beitragsplan

Im Zusammenhang mit der Erschliessung der Gebiete Aennermatt und Weidenweg liegen die Akten des Beitragsplans gemäss § 35 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG, SAR 713.100) vom 14. August bis 12. September 2025 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden. • § 35 BauG: 1 Die Beitragspläne werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird öffentlich bekannt gemacht. 2 Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat Einwendungen erhoben werden. Gestützt auf diese Bestimmung sind Einwendungen gegen den Beitragsplan innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten und mit Antrag sowie Begründung zu versehen.

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 21. August. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Krippenführung Kinderkrippe ­Wallbach

Krippenführungen Kinderkrippe Wallbach finden am 22. und 26. August statt. Anmeldung unter Tel. 061 861 02 03 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Pro Senectute Mittagstisch

Zu unserem gemeinsamen Senioren Mittagessen treffen wir uns morgen Donnerstag 14. Aug. um 12.15 Uhr im Rest. zur Taube. An und Abmeldung an Fam. Schaffner Tel. 061 851 10 70. Neue Gäste sind herzlich willkommen. Die Leiterin Martha Schmid.

Oberdorffest / Strassensperrung

Am 16./ 17. August, findet das Oberdorffest zum 23. Mal statt. Zu diesem Quartierfest sind alle Oberdörfler und «Heimweh-Oberdörfler» ganz herzlich eingeladen. Das Oberdorf wird deshalb für den Durchgangsverkehr ab Freitag, 15. August ab ca. 18 Uhr bis Sonntag, 17. August ca. 20 Uhr gesperrt. Die Umleitungen sind signalisiert. Besten Dank für das Verständnis. OK Oberdorffest

Värsli-Zyt in der Bibliothek Zeiningen

Am Montag, 25. August, um 15 Uhr findet die Värsli-Zyt für Kleinkinder von 9 bis 36 Monaten statt. Mit Mireille Zihlmann erleben die Kinder und ihre Begleitpersonen erste kleine Geschichten, Versli, Lieder und Fingerspiele. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.