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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 32-2025

Herzlichen Dank an die Zeininger Einwohner/Innen betreffend ­Abfallbeseitigung Feuerwerk

Vor dem 1. August 2025 haben wir eine Publikation veröffentlicht betreffend der Abfallbeseitigung Feuerwerk, denn in den vergangenen Jahren blieb nach dem Nationalfeiertag viel Abfall liegen. Dieses Jahr haben die Einwohner/Innen ihre Abfälle nach dem Zünden von Feuerwerk alles ordentlich entsorgt. Danke für Ihre aktive Mithilfe für ein sauberes Zeiningen – das macht Freude!

Beseitigung Berufskraut / ­Erinnerung Neophytensäcke

Auf der Gemeindeverwaltung können nach wie vor kostenlose Neophytensäcke für die Bekämpfung dieser gebietsfremden Pflanzen abgeholt werden. Die Säcke können an den Kehrichtabfuhrdaten an die Strasse gestellt werden. Da sie über eine entsprechende Vignette verfügen, fallen für den Verbraucher keine Kosten an. Jedoch dürfen diese Säcke ausschliesslich für Neophyten verwendet werden. Missbräuchlich verwendete Säcke werden stehen gelassen und müssen durch den Verursacher selber entsorgt werden. Um den Überblick nicht zu verlieren wird eine Kontrollliste geführt. Weitere Infos zur Bekämpfung von Neophyten können unter «Neuigkeiten» auf unserer Webseite entnommen werden. Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.

Baubewilligungen

Baubewilligung 2025-20

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Brun Daniel und Stefanie, Mülirain 3, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Brun Daniel und Stefanie, Mülirain 3, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Erstellung Sichtschutzzäune und Pizzaofen; Lage: Mülirain 3, Parzelle 2074; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren

Baubewilligung 2025-22

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Freiermuth Patrick und Mélanie, Mitteldorf 18, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: A.S.M. Müller, Jean-Marie Müller, Hauptstrasse 32, 4322 Mumpf; Bauvorhaben: Erneuerung Fassade und Austausch Garagentor; Lage: Mitteldorf 18 u. 20, Parz. 163; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren

Baubewilligung 2025-23

Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Alfauna AG, Römerstrasse 9, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Hühnerhaus und Gehege (bereits erstellt); Lage: Römerstrasse 9, Parzelle 1918; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren

Kontrolle der Hausgärten auf ­Feuerbrand

In der Kalenderwoche 33 (vom 11. bis 15. August 2025) sind die Feuerbrandverantwortlichen Personen der Gemeinde unterwegs. Sie kontrollieren Liegenschaften, Hausgärten, öffentliche Gartenanlagen, Gruben, Deponien, Baustellen, Kompostplätze und Industrieareale auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel, sowie durch Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen (Apfel, Birne, Quitte) auch einige Wildgehölze (Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere, Felsenbirne) und Ziergehölze (alle Contoneasterarten, Feuerdorn, Scheinquitte, Misper, Wollmispel und Strancaesia). Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen. Zur Eindämmung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr) sondern sofort dem Feuerbrandkontrolleur melden. Bei Fragen können Sie sich an den Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde wenden (Tel. 079 345 42 42). Die Gemeindeverwaltung

Bewilligung für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit nach Artikel 17 und 19

Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11): Einsatzort Autobahn A3, Fahrbahn Richtung Zürich (FBHZ) Rheinfelden Km 20, Zeiningen Km 25.500, Münchwilen Km 34.100. Bewilligungszeitraum 10./11. August 2025, Ausweichdatum bei schlechtem Wetter: 11./12. August 2025, Nachtzeitraum: 23.00 bis 6.00 Uhr, Sonntagszeitraum: Samstag 23.00 bis Sonntag 23.00 Uhr für Deckbelagsarbeiten nach Autobrand.

«Verkehrsanordnung Tempo 30 Cheibenhölzliweg

Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassen Signalisation vom 05. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 06. März 1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12. November 1984 folgende Verkehrsanordnungen: Höchstgeschwindigkeit «Tempo 30» (Zonensignalisation) - Aufhebung «Generell 50»

Einsprachen:

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 07. August 2025 bis 05. September 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten.

Entsorgung auf dem Werkhof

Donnerstag, 7. August, 16 bis 18 Uhr.Samstag, 9. Juli von 9 bis 11 Uhr. Jeden Donnerstag und jeden 1. Samstag im Monat (ausser Feiertage oder nach Feiertagen), Entsorgung im Werkhof. Weitere Angaben entnehmen Sie dem Recyclingkalender unter «Sie bringen…». Besten Dank! Gemeinderat und GAF

Obligatorische Bundesübung

Am Mittwoch, 6.8. findet von 17.45-19.15 Uhr in der GSA Röti Möhlin eine Obligatorische Bundesübung statt. Bitte Aufgebotsformular, sowie Schiess-, Dienstbüchlein und Personalausweis nicht vergessen. Weitere Termine sind Mittwoch 13.8, Mittwoch 20.8, Mittwoch 27.8, Samstag 30.8.

1. August-Feier – Dank

Der Veloclub Zeiningen dankt herzlich allen Gästen aus dem Dorf für ihren Besuch an der 1. August-Feier. Das Fest, das bereits am Vortag im Blockhaus Brüel stattfand, erfüllte unsere Erwartungen als Festwirtschaftsbetreiber vollends und bescherte uns ein stimmiges Miteinander!