(gk) In Wallbach wird Tempo 30 auf Gemeindestrassen signalisiert und gilt ab Montag, 18. August. Auf der Kapellenstrasse bleibt unverändert Tempo 50.
Was bisher geschah
In einem Mitwirkungsprozess Ende 2023 haben sich die Einwohnerinnen und Einwohner von Wallbach mit einer knappen Mehrheit von rund 52 Prozent für flächendeckend Tempo 30 ausgesprochen. An der Ergebniskonferenz vom 15. Januar 2024 wurde das Resultat kommuniziert.
Nachdem das Kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt eine Tempo-30-Zone auf der Kapellenstrasse (Kantonsstrasse) ablehnte, hat der Gemeinderat am 4. November 2024 folgende Signalisationsverfügung erlassen: «Auf allen Gemeindestrassen innerorts, innerhalb des Baugebiets, sowie Rifugioweg und Kägishölzliweg, ausgenommen Kantonsstrasse K492 (Kapellenstrasse): Zonensignal ‹Tempo-30-Zone›».
Gegen diese Verfügung wurden fünf Einsprachen eingereicht. Diese hat der Gemeinderat behandelt und abgelehnt. Die Signalisationsverfügung der Tempo-30-Zone ist im Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Tempo 30 wird signalisiert
Das Gemeindewerk hat in den letzten Tagen die Signalisationen installiert. Und ab Montag, 18. August, gilt Tempo 30 flächendeckend in Wallbach; ausgenommen ist einzig die Kapellenstrasse, auf der unverändert Tempo 50 gilt.
Zur Information der Fahrzeuglenkenden wird das Gemeindewerk an wechselnden Standorten drei Geschwindigkeitsanzeigen installieren. Diese orientieren über das gefahrene Tempo.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der flächendeckenden Einführung der Tempo-30-Zone die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die hohe Wohn- und Lebensqualität aller Bewohnenden trotz zunehmendem Verkehr gestärkt wird.