Beschluss - Teiländerung Nutzungsplanung «Areal Feldschlösschen und Mobilitätskonzept»
Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2025 beschlossen: Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung und Bauzonenplan «Areal Feldschlösschen und Mobilitätskonzept», Koordinatenschwerpunkt gemäss Landeskarte 2626250 / 1266225 in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erst-reckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist: a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und; b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrens-kosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Rheinfelden 29.08.2025, Der Gemeinderat
Beschluss - Gestaltungsplan C: Roniger-Park
Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2025 folgenden Beschluss gefasst: Gestaltungsplan C: Roniger-Park in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erst-reckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist: a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und; b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kos-tenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die ein-schlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf dem Stadtbauamt eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Inte-resse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG). Rheinfelden 31. Juli 2025, Der Gemeinderat
Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch-Nr.: 2025-080
Gesuchstellerin: Silvan Müller, Juraweg 7, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Juraweg 7; Parzelle-Nr.: 918; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Gartenumgestaltung im nördlichen Parzellenbereich; Hauptmasse: Verlängerung Stützmauer 6.87 m + 5.23 m × 1.57 m (L+LxH); Velounterstand 2.29 m × 2.10 m × 2.50 m (LxBxH); Kellertreppe aussen 0.80 m × 2.10 m (BxL). Bauweise: Stützmauer aus Beton mit Staketengeländer, Treppe gemauert; Weitere Angaben: Rückbau bestehender Velounterstand
Baugesuch-Nr.: 2025-081
Gesuchsteller: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Weidenstrasse 13, 4142 Münchenstein; Lage Baugrundstück: Baslerstrasse 39; Parzelle-Nr.: 1356; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Montage eines Plakatträgers; Masse: 1.28 m × 2.18 m (BxH); Kantonale Zustimmung: Erforderlich
Baugesuch-Nr.: 2025-082
Gesuchstellerin: Giess Grundstück AG, Kaiserstrasse 30, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Meisenweg; Parzelle-Nr.: 2155; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Neubau von zwei Doppeleinfamilienhäusern; Nutzung: Wohnen; Hauptmasse: Hauptgebäude jeweils 11.50 m × 9.41 m × 11.49 m (LxBxH); zwei Garagen jeweils 9.71 m × 3.00 m × 3.01 m (LxBxH); eine Doppelgarage 9.71 m × 6.00 m × 3.01 m ( LxBxH); vier gedeckte Sitzplätze mit Balkone jeweils 5.25 m × 3.02 m × 3.93 m; Geschosse: Unter-, Erd-, 1. Ober- und Dachgeschoss; Bauweise: Mauerwerk mit verputzter Aussendämmung, Garagen mit Holzverkleidung; Dachform: Satteldach mit Ziegeldeckung; Weitere Angaben: Solaranlage auf der südlichen Dachfläche, Zufahrt über Meisenweg Parz. 2153
Baugesuch-Nr.: 2025-088
Gesuchstellerin: Markus Waldmeier, Lichsweg 9, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Lichsweg 9; Parzelle-Nr.: 197; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Einbau von je zwei Dachflächenfenstern an der Nord- und Südseite, ein neues Fenster an der Ostfassade; Hauptmasse: Dachflächenfenster 55 cm × 98 cm (BxH); Fenster 1.10 m × 2.10 m (BxH); Weitere Angaben: Fenster im Erdgeschoss
Baugesuch-Nr.: 2025-089
Gesuchstellerin: Tourismus Rheinfelden, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Schützenparkplatz; Parzelle-Nr.: 275; Umschreibung Bauvorhaben: Art: E-Bike-Ladestation im westlichen Parzellenbereich; Hauptmasse: 1.665 m × 1.10 m × 2.74 m (LxBxH); Bauweise: 5 Stellplätze zum Laden; Zufahrt: über Fussweg Ecke Bahnhofstrasse/ Schützenweg
Baugesuch-Nr.: 2025-090
Gesuchstellerin: Tourismus Rheinfelden, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Burgstell; Parzelle-Nr.: 922; Umschreibung Bauvorhaben; Art: Montage eines Foto-Spots; Hauptmasse: 1.10 m × 0.43 m × 2.22 m (LxBxH); Bauweise: Fundament mit Betonröhren, Metallkonstruktion; Kantonale Zustimmung: Erforderlich; • Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 08. August 2025 bis 08. September 2025
Frauengeschichte(n)
Erfahren Sie mehr über das Leben von Hexen, Künstlerinnen und Adeligen in Rheinfelden Treffpunkt: Sa, 9. August, 14 Uhr, Rathaus; Kosten: Fr. 15.–; Anmeldung empfohlen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 13. August. Bitte stellen Sie den Kunststoffsammelsack am Vorabend frühestens ab 19 Uhr bis spätestens 7 Uhr am jeweiligen Sammeltag am Strassenrand bereit. Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack des GAF. Verkaufsstellen sind: Coop Pronto, Tankstelle / Denner Satellit L’Orsastrasse / Denner Augarten / Park Drogerie Lindenstrasse (in der Migros) / Landi Frila Rheinfelden-Ost / TopPharm Kapuziner Apotheken Salmenpark und Stadtweg, Coop Salmenpark / Toni’s Marktplatz, Marktgasse 8b. GAF
Haushaltkehrichtentsorgung – Augarten
Für die Entsorgung des Haushaltkehricht sind die Presscontainer (Kosten Fr. -.30 / kg) zu benützen. Kehrichtsäcke werden nicht entsorgt. Die Sperrgutsammlung findet jeweils am Donnerstag statt (Ausser Feiertage). Stellen Sie das Sperrgut (mit 1 GAF Vignette pro 5kg Sperrgut), frühestens am Mittwochabend ab 19 Uhr oder spätestens bis 7 Uhr am Donnerstagmorgen, an den dafür vorgesehenen Sammelplätzen bereit. (Siehe Aushang in den Informationskästen). Anmeldung Sperrgut beim GAF unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mind. 2 Tage im Voraus bis 16 Uhr. Es empfiehlt sich die GAF – Vignetten erst am Donnerstagmorgen an das Sperrgut anzukleben. • Auszug aus dem Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal Ziffer, Verunreinigung: 862 Bereitstellung von Abfall zu Unzeit (ausserhalb der oben genannten Zeiten) CHF 50.—; 863 Bereitstellen von Abfall ohne Gebühren-Vignette CHF 100.—; Wir bitten Sie zu beachten, dass sich der GAF (Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal) vorbehält, Abfallsäcke einzusammeln und zu kontrollieren. Für Ihre Mitwirkung für einen sauberen Augarten danken wir Ihnen recht herzlich. GAF und Verwaltung Augarten.
Jahrgang 1940
Wir treffen uns am Mittwoch, 27. August, zu unserem Mittagessen im Rest. Schiff in Möhlin. Wir fahren mit dem Postauto Nr. 88 um 12.30 Uhr ab Bahnhof Rheinfelden. Mittagessen um 13 Uhr hoffentlich im Garten. Anmeldung bis 16. August an Annemarie, Tel. 061 831 74 59. Bis dann schöne Sommertage.
Jahrgänger 1948
Fifty-fifties – Klangvoller Abschluss; Am Freitag, 22. August, ab 17 Uhr treffen wir uns bei Käthy im Augarten, Feuerbusch 4, zur beliebten Grill-Party. Die Partnerin oder der Partner ist ebenfalls herzlich eingeladen (Unkostenbeitrag 10 Fr. pro Person). Anmeldung bis Montag, 18. August an Käthy Felber Tel. 061 831 65 17 oder via Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Jahrgänger 1949
Am Donnerstag, 7. August, treffen wir uns um 15 Uhr zum nächsten Monatshock im Café Restaurant Mundart. Neumitglieder sind herzlich Willkommen
55er Jahrgänger
Liebe 55er Jahrgängerinnen und Jahrgänger Am 27. August führen wir wieder einmal ein Stammtisch durch. Wr treffen uns ab 19 Uhr im Restaurant Gambrinus in Rheinfelden, zu einem gemütlichen Umtrunk. Bei schönen Wetter sind wir draussen. Im August hat das Gambrinus Tapas im Angebot. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Das Vorbrereitungsgrüppli
Jahrgänger 1956
Am Donnerstag, 9. Oktober, treffen wir uns um 8.15 Uhr am Bahnhof in Rheinfelden. Wir fahren mit dem Zug nach Baden, wo wir bei einer Stadtführung hinter die idyllischen Fassaden schauen und dunkle Orte, historische Geschehnisse und Mysterien der 2000jährigen Stadtgeschichte erkunden. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter. Genauere Information und Anmeldung bis 22. September bei: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder SMS 079 662 75 26.
Nachbarschafts-Zmorge auf dem Kapuzinerberg
Am Sonntag, 17. August, findet auf dem Kapuzinerberg in Rheinfelden wieder das beliebte Kapuzinerberg-Zmorge statt. Die Nachbarschaft trifft sich alle paar Jahre zu diesem gemütlichen Frühstück – eine Tradition, die Begegnung und Austausch fördert. Ab 9 Uhr steht die Infrastruktur am Alleeweg (ab Höhe Fahrverbot) bereit. Bänke, Tische, eine Feuerpfanne sowie kühle Getränke werden vom Organisationskomitee bereitgestellt. Das Frühstück selbst bringt jede und jeder individuell mit. Dazustossen ist jederzeit möglich, und wer Lust hat, kann den Morgen bis etwa 15 Uhr mit Nachbarinnen und Nachbarn verbringen. Der Anlass findet nur bei trockenem Wetter statt. Das OK freut sich auf viele Teilnehmende und ein ungezwungenes Beisammensein. Kontakt/Organisation: Gaby Gerber, Thomas Herzog, Urs Jost, Walter Jucker, Thomas Rauch