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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30/31-2025

Transportkostenrückerstattung
für auswärtigen Schulbesuch

Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2024 bis Juli 2025). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell Fr. 542.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe in Rheinfelden werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Schupfart und Mumpf (3. bis 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Quittungen sind bis 31. August 2025 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Die Abteilung Finanzen

Jubilare

In der neuen Fricktaler Zeitung und in der fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum im Jahr 2025 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte beim Einwohnerdienst (Tel. 062 873 14 09 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an den Einwohnerdienst erfolgen. Er wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren. Der Einwohnerdienst

Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung

Am Freitag, 1. August 2025 (Bundesfeiertag), und am Freitag, 15. August 2025 (Maria Himmelfahrt), bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen der Bevölkerung einen schönen Nationalfeiertag. Die Gemeindekanzlei

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025 am 12. Juli 2025 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat.

Goldschakal-Monitoring

Der Kanton Aargau führt zusammen mit dem Kanton Basellandschaft und der Stiftung KORA während einem Jahr ein Goldschakal-Monitoring durch. Der Gemeinderat hat für die Installation und Kontrolle der Fotofallen eine Bewilligung für das Befahren der Waldstrassen erteilt. Die Waldwege werden dabei ein- bis zweimal pro Monat für kurze Zeit befahren, um abgelegene Stellen im Wald effizienter erreichen zu können. Der Gemeinderat.