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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30/31-2025

Wasseruhren ablesen

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 wurde dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Erschliessungsfinanzierungs-Reglement) zuge-stimmt. Dieses tritt per 1. August 2025 in Kraft. Deshalb werden dieses Jahr ausnahmsweise die Wasseruhren zusätzlich per 31. Juli 2025 abgelesen und verrechnet. In der Woche 31 wird die Firma Frei Infra AG dafür die elektronischen Wasseruhren ablesen.

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 wurden abschliessend gefasst.

1.-August-Feier 2025

Die Männerriege Münchwilen AG hat sich dankenswerterweise wieder bereit erklärt, die Durchführung der diesjährigen Bundesfeier in der Gemeinde zu übernehmen. Das detaillierte Programm der 1.-August-Feier 2025 wurde der Bevölkerung der Gemeinde Münchwilen AG bereits zugestellt. Der Gemeinderat und die Männerriege Münchwilen AG freuen sich jetzt schon auf eine schöne 1.-August-Feier mit zahlreichen Teilnehmern.

Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung am 1. August

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Bundesfeiertag, Freitag, 1. August 2025, wie immer an einem Freitag, geschlossen.

Münchwiler Fähnlein

Damit auch dieses Jahr am 1. August die Gärten der Münchwiler Einwohner besonders schön geschmückt sind, bietet die Gemeinde erneut Münchwiler Fähnlein an. Beziehen Sie auf der Gemeindeverwaltung die Fähnlein zum Sonderpreis: 1 Stück CHF 3.00; 2 Stück CHF 5.00.

Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler vergangenes Schuljahr

Besucht ein Schüler die obligatorische Schule in einem anderen Dorf, hat sich die Gemeinde anteilsmässig an den Transportkosten zu beteiligen. Die Gemeinde Münchwilen erstattet da-her 80 % der Kosten der TNW-Abonnemente für die Schüler an der Oberstufe in Frick zu-rück. Wir bitten die Eltern, das Original-TNW nach Abschluss des Schuljahres unter Angabe einer IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos der Eltern auf der Gemeinde abzugeben. Die Abgabe kann am Schalter oder per Post erfolgen. Der Betrag wird anschliessend innert 30 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen.

Neuer Lernender

Herr Noah Blattner, 5024 Küttigen, wird am 11. August 2025 die restliche Lehrzeit (bis 31. Juli 2027) bei der Gemeindeverwaltung Münchwilen AG beginnen. Der Gemeinderat sowie die ganze Verwaltung sind überzeugt, mit Herr Noah Blattner einen tüchtigen Lernenden ge-wählt zu haben und setzen ihr vollstes Vertrauen in seine Leistungen. Das ganze Team freut sich auf die gemeinsame Ausbildungszeit und wünscht ihm alles Gute.

Baugesuch

Bauherrschaft: STWEG Lienechtweg 3 + 5, 4333 Münchwilen, vertreten durch Provi-SI GmbH, Ziegelmatt 1, 4312 Magden; Grundeigentümer: do. Projektverfasser: do. Lage: Lienechtweg 3 + 5, Parzelle 1250, 4333 Münchwilen; Bauvorhaben: Fassadensanierung MFH 3 + 5 (Fassadenisolation Ostfassaden). Das Baugesuch liegt vom 24. Juli 2025 bis zum 22. August 2025 öffentlich auf der Ge-meindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Ge-meinderat Münchwilen AG zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.