Gesuchsteller/in: Frühsorge Matthias, Kirchgasse 15, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Pianta AG, Bruderholzstrasse 13, 4127 Birsfelden; Grundeigentümer/in: Frühsorge Matthias, Kirchgasse 15, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Einbau Split-Klimaanlage; Lage: Kirchgasse 15; Parzelle: 24; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine. Das Baugesuch liegt vom 23. Oktober 2025 bis und mit 21. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Verfall der Steuern 2025
Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Steuergesetz § 223 StG die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern bis zum 31. Oktober 2025 zu bezahlen sind. Dies gilt auch obwohl erst eine provisorische Steuerrechnung vorliegt. Ab 1. November 2025 wird ein Verzugszins von 5% berechnet. Es wird ebenso auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren bei Mahnungen und Betreibungen gemäss Steuergesetz § 188 Abs. 1 sowie der zugehörenden Verordnung (StGv § 65a): • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand CHF 35.00; • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand CHF 100.00; Bei sich abzeichnendem Zahlungsverzug, besteht die Möglichkeit sich vor Ablauf der Frist bei der Finanzverwaltung Kaiseraugst zu melden, um so allfällige Gebühren zu vermeiden. Zeichnet sich eine wesentliche Veränderung bei den Einkünften oder Steuerabzügen ab, kann jederzeit bei der Steuerverwaltung Kaiseraugst eine entsprechende Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu beantragen. Neu besteht auch die Möglichkeit das eigene Steuerkonto Online einzusehen. Siehe Homepage www.kaiseraugst.ch > Verwaltung > Online-Schalter > Steuerkonto; Für die fristgerechte Zahlungen danken der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen.
Weihnachtsbaumbestellung für Firmen, Institutionen und Vereine
Es ist zwar noch Herbst, aber Weihnachten naht. Vereine, Institutionen und Firmen in Kaiseraugst haben auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, sich Weihnachtsbäume aus dem Kaiseraugster Wald liefern zu lassen. Es ist zu beachten, dass nur schriftliche eingegangene Bestellungen berücksichtigt werden. Bestellungen sind bis 15. November 2025 an folgende Mailadresse zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Folgende Angaben werden benötigt: - Baumart (Fichte / Tanne); - Gesamthöhe pro Baum; - Länge astfreies Stammstück; - Anzahl Deckäste; - Rechnungsadresse; - Lieferort und Auslieferdatum; - Oder alternativ: Datum der Abholung beim Waldeingang Roche;
< 200 cm CHF 50 pro Fahrt; > 201 cm CHF 100 pro Fahrt
Stille Wahl des Ersatzmitgliedes Wahlbüro für die Amtsperiode 2026/29
Für den 2. Wahlgang hat sich als Ersatzmitglied Wahlbüro in der gesetzlich vorgeschriebenen Form fristgerecht angemeldet: Kressig Sibylle, geb. 1983, von Möhlin AG und Pfäfers-Vättis SG, Die Mitte. Während der 5-tägigen Nachmeldefrist sind keine weiteren Anmeldungen für die Wahl eines Ersatzmitgliedes für das Wahlbüro eingegangen. Gemäss § 30a Gesetz über die politischen Rechte wird die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt: Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Der Gemeinderat
Natur- und VogelschutzvereinKaiseraugst – Ankündigung:
Der Natur- und Vogelschutzverein Kaiseraugst lädt ein zum Vortag über «32 Jahre Störche in Kaiseraugst von Urs Wullschleger» am 6. November um 20 Uhr im Violahof, Kaiseraugst. Wir freuen uns auf eine interessante und kurzweilige Präsentation sowie im Anschluss daran mit euch auf das 40-jährige Vereinsbestehen anzustossen. Wir freuen uns mit euch auf einen spannenden Vortrag.
Wandergruppe RAURICA
Datum: 30. Oktober. Wanderung: Von Lupsingen nach Lausen (leicht). Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. Bus 72 9.06,Liebrüti ab 9.09. Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 4713 / 079 643 6504 . Treffpunkt für A+B Rest. Bären Lausen, Tel. 061 921 01 10. Gruppe B: Nach Absprache. Retour: Mit S3 13.35, 14.07.