Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
15.9 °C Luftfeuchtigkeit: 66%

Mittwoch
17.1 °C | 25.7 °C

Donnerstag
14.9 °C | 20.4 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 32-2025

Rechtskraft Gemeinde­versammlungsbeschlüsse / ­Zustandekommen Referendum

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 3 «Genehmigung eines Projektierungskredits über CHF 1’930’700 für die Ausarbeitung eines Bauprojekts für den Ersatzneubau der Mehrzweckhalle mit Schulräumen» alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20.06.2025 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20.06.2025 in Rechtskraft erwachsen. Referendumsbegehren zum Traktandum 3 «Genehmigung eines Projektierungskredits über CHF 1’930’700 für die Ausarbeitung eines Bauprojekts für den Ersatzneubau der Mehrzweckhalle mit Schulräumen»

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, SAR 131.100) wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 20.06.2025 über die Genehmigung eines Projektierungskredits über CHF 1’930’700 für die Ausarbeitung eines Bauprojekts für den Ersatzneubau der Mehrzweckhalle mit Schulräumen das Referendum ergriffen wurde. Der Gemeinderat erklärt das Referendum nach Prüfung der Unterschriftenbögen in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 27.06.2025 (Datum der Hinterlegung des Referendumsbegehrens) auf 3558. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Referendums beträgt 1/10 der Stimmberechtigten bzw. 356. Total wurden 778 gültige und 10 ungültige Unterschriften eingereicht. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Gestützt auf § 13 Abs. 1 GPR hat der Gemeinderat das Datum der Urnenabstimmung auf Sonntag, 28. September 2025, festgelegt. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten spätestens 14 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt (§ 16 Abs. 2 GPR). Der Gemeinderat

Willkommen am Fricker Markt

Am Montag, 11. August 2025 findet in Frick der traditionelle Markt statt. Gegen 200 Marktfahrerinnen und Marktfahrer bieten auf der Hauptstrasse und Geissgasse ihre Produkte an. Verschiedene Verpflegungsstände sorgen für das leibliche Wohl der Besucher. Der Markt ist von 09.00 – 18.30 Uhr geöffnet. Die Hauptstrasse vom Kreisel Stöcklimatt bis zur Montikreuzung und die Geissgasse zwischen Verzweigung Kirchmattweg und Hauptstrasse sind für den gesamten Verkehr von morgens 03.00 Uhr bis abends 22.00 Uhr gesperrt. Eine Zufahrt zu den angrenzenden Liegenschaften ist während dieser Zeit nicht möglich. Parkierte Fahrzeuge entlang der Hauptstrasse müssen während dieser Zeit entfernt werden. Zudem werden die Büros der Gemeindeverwaltung bereits um 17.00 Uhr statt 18.00 Uhr schliessen. Marktkommission und Gemeindekanzlei

Gemeindeverwaltung am
15. August 2025 geschlossen

Am Freitag, 15. August 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung infolge Maria Himmelfahrt geschlossen. Am Montag, 18. August 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung Frick

Probeweise neue Verkehrsführung auf dem Gelände der Primarschule Dorf, 2. Testbetrieb

Beim Gelände der Primarschule Dorf wurde von Ende Februar bis anfangs April eine neue Verkehrsführung getestet, um die Sicherheit der Kinder, die zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Schule gehen, zu erhöhen. Die Auswertung des Testbetriebs zeigte, dass mit den Massnahmen eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit für die Kinder erzielt werden konnte. Der Gemeinderat möchte die neu gewonnene Sicherheit im Schulgelände erhalten, weshalb ein weiterer Testbetrieb durchgeführt wird. Ab dem 11. August (Beginn neues Schuljahr) bis am 20. Dezember 2025 (Beginn Weihnachtsferien) wird dazu die Zufahrt zum Schulareal Dorf während der Schulzeit gesperrt. Den Automobilistinnen und Automobilisten ist es erlaubt, Kinder beim Wendeplatz vor dem Schulareal bei einem kurzen Stopp ein- und aussteigen zu lassen. Das Parkieren von Fahrzeugen ist jedoch verboten. Generell gilt ohnehin, dass alle Kinder ihren Schulweg selbständig zurücklegen sollen. Der Schulweg ist für Kinder erlebnisreich und spannend und stärkt sie in ihrer Entwicklung zu starken Erwachsenen. Der Gemeinderat

Öffentliche Auflage der Akten der Erweiterung der Deponie Seckenberg inklusive Rodungsgesuch ­(Rodungsgesuch siehe separate Publikation)

Die Erweiterung der Deponie Seckenberg erfordert eine Anpassung des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Teilrevision Nutzungsplanung gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 8. August 2025 bis am 8. September 2025 bei der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus Frick auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Auflageakten sind zudem via die Homepage der Gemeinde Frick, www.frick.ch, einsehbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rodungsgesuch

Bauherr/in: Gemeindeverband für Abfallbeseitigung Oberes Fricktal GAOF, c/o Gemeindekanzlei Frick, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick; Vorhaben: Deponie Seckenberg, Erweiterung Nord, Nutzungsplanungsverfahren; Ortslage: Parzellen Nrn. 855, 857, 858, 1240, 1241. Die Erweiterung der Deponie Seckenberg und die damit verbundene Änderung des Kulturlandplans erfordert Rodungen sowie Ersatzaufforstungen. Das für die Änderung des Kulturlandplans erforderliche Rodungsgesuch wird gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 (SAR 931.111, Stand 01.11.2024) während 30 Tagen vom 08. August bis am 08. September 2025 bei der Abteilung Bau und Umwelt Frick öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben (§ 15 der Verordnung zum Waldgesetz). Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Gemeinderat

Publikation Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Die Gemeindeversammlung Frick beschloss am 20.06.2025 folgendes Planungswerk: Teilrevision Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage): – Entlassung der Hecke Nr. 9.060 aus dem Schutzstatus (Zwidellen); – Verzicht auf Unterschutzstellung der Naturobjekte Nrn. 11.06 und 11.07 (Areal Bahnhof); – Verringerung des Schutzumfangs des Naturobjekts Nr. 9.071 am Römerweg; – Verringerung des Schutzumfangs des Naturobjekts Nr. 9.033 ausserhalb Baugebiet; – Verringerung des Schutzumfangs des Naturobjekts Nr. 9.115 beim FiBL; – Entlassung der Bäume Nrn. 11.03 und 11.04 aus dem Schutzstatus (dafür Schutz der Baumhecke Nr. 9.032); – Verzicht auf die Einführung von § 44a BNO in Bezug auf die energetischen Vorgaben zur grauen Energie bei Neu- und Umbauten; – Verzicht auf die Erhöhung des Schwellenwerts von 1’000 m2 auf 1’500 m2 zur Anwendung des grossen Grenzabstands in der Zone W1; – Verzicht auf § 48 b BNO (Verpflichtung privater Grundeigentümer:innen zur monetären Bewirtschaftung von Parkplätzen). Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Gemeinderat Frick

Kunstaustellung vom 07.08.2025 – 03.10.2025 von Lisa Wassmer

Lisa Wassmer, Jahrgang 1952, wuchs im Fricktal auf und entdeckte schon früh ihre Leidenschaft für das Malen. Mit den Jahren wuchs diese Begeisterung stetig und das kreative Gestalten wurde zu einem festen Bestandteil ihres Alltags. Viele Jahre war sie als Primarlehrerin in Frick tätig, wo sie es besonders schätzte, gemeinsam mit den Kindern zu malen und ihre Kreativität zu fördern. Auch zu Hause fand sie immer wieder Zeit, ihrer künstlerischen Neigung nachzugehen. Besonders fasziniert sie das Malen von Menschen – am liebsten mit Acrylfarben. Die Vernissage findet am Sonntag, 10. August 2025, 15.00 – 18.00 Uhr statt. Die Werke sind vom 06.08.2025 – 03.10.2025 ausgestellt und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Frick bestaunt werden. Gemeinde Frick

Ortsbürgeraktion, Erwerb des ­Fricker Einwohner- und ­Ortsbürgerrechts

Schon mal darüber nachgedacht, Ortsbürger*in zu werden? 325 Jahre Marktrecht – das soll im nächsten Jahr am Marktfest (21.08.2026 – 23.08.2026) gefeiert werden. Fricker Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ein besonderer Teil davon zu werden. Im Rahmen des Jubiläums gibt es eine besondere Einbürgerungsaktion. Wer kann Ortsbürger:in werden? Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die: – seit mindestens 10 Jahren in Frick wohnen (davon drei Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung); – das Einwohnerbürgerrecht bereits besitzen oder bald erwerben; – keine offenen Schulden oder grobe Gesetzesverstösse ausweisen. Was kostet es? – Einwohnerbürgerrecht: ab CHF 300 (einbezogene Kinder günstiger oder gratis); – Ortsbürgerrecht: CHF 50 für Erwachsene – Kinder kostenlos! Gesuche müssen bis spätestens Ende Dezember 2025 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Formulare können über www.frick.ch oder bei der Gemeindekanzlei im Gemeindehaus bezogen werden. Gemeinderat

Brockenstube Gwunderegge

Am 11. August ist wieder Markt in Frick und unsere Brockenstube ist von 10 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Bis zum 5. September haben wir auf Geschirr, Glaswaren und Plüschtiere 50% Rabatt. Es hat eine grosse Auswahl, kommen sie vorbei es lohnt sich. Unsere Öffnungszeiten sind wie gewohnt, am Donnerstag von 9 bis 11 Uhr und am Freitag von 16 bis 18 Uhr. Jeden ersten Samstag im Monat haben wir von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Auf ihren Besuch freut sich das Brocki-Team vom Frauenverein Frick.

Akkordeon-Orchester Frick

Am Donnerstag, 7.8., starten wir nach den Sommerferien wieder mit den Proben. 18.50 – 19.50 Uhr trifft sich das AO Schwyzerörgeli. Ab 20 Uhr geht es dann mit dem Akkordeon-Orchester weiter. Geprobt wird für das Fischessen in Zeihen am 10.8. (AOF Schwyzerörgeli) sowie die Gottesdienstbegleitung am 17.8. in Frick (Akkordeon-Orchester). Den nächsten gemeinsamen Anlass haben wir an der Stube vom 14.9. auf dem Erlenhof in Wittnau.

Naturschutzverein Frick

Sonntag, 10. August – Flughafen Zürich. Exkursion mit einem Ranger im Bereich der Lande- und Startpiste 14 / 32; Um 8.03 Uhr fährt der Zug Richtung Bahnhof Zürich Flughafen. Anschliessend nehmen wir den Bus bis zur Haltestelle Winkel, Wisental. Die Teilnehmenden des öffentlichen Anlasses lösen ihr Billett bitte selbst. An der Bus-Haltestelle werden wir von einem Ranger erwartet, der uns auf der sechs Kilometer langen abwechslungsreichen Wegstrecke viele Naturschönheiten zeigen wird. Auf der sogenannten «Lügentour» wird er einige falsche Behauptungen machen, um unser Wissen zu testen. Vermutlich werden wir sämtliche Unwahrheiten schonungslos aufdecken können …..!? Die reine Wanderzeit beträgt ungefähr eineinhalb Stunden. Für optimale Beobachtungen empfiehlt sich die Mitnahme eines Feldstechers. Die Exkursion wird bei jeder Witterung durchgeführt. Nach der erlebnisreichen Tour kehren wir im Gasthof Hecht in Winkel ZH zum feinen Mittagessen ein. Etwa um 16 Uhr werden wir wieder in Frick eintreffen. Weitere Infos: www.nv-frick.ch