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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30/31-2025

Gemeindeverwaltung geschlossen, 1. August 2025

Aufgrund des Nationalfeiertages bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 1. August 2025 ge-schlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 02 abgerufen werden. Am Montag, 4. August 2025 gelten wieder die Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr, die noch bis am 8. August 2025 dauern. Gerne können Termine auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten telefonisch (Tel. 062 552 25 00) ver-einbart werden.

Kehrichtentsorgung vom 31. Juli 2025 statt 1. August 2025

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 1. August 2025 findet aufgrund des Nationalfeiertags bereits am Donnerstag, 31. Juli 2025 statt. Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag um 07:00 Uhr bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Wahltermine, Anmeldeverfahren.

Am 28. September 2025 finden in der Gemeinde Eiken die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind die
• Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann; • Mitglieder der Finanzkommission; • Mitglieder der Steuerkommission; • Ersatzmitglied der Steuerkommission; • Stimmenzähler; • Stimmenzähler-Ersatzmitglieder. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Eiken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken, bis spätes-tens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Da an diesem Tag die Verwaltung wegen des Feiertages Mariä Himmelfahrt geschlossen ist, hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Frist auf den Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr verschoben. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Eiken bezogen oder unter www.eiken.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderats-wahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt. Wahlbüro