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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 33-2025

Sperrung Söhrentalstrasse Bözen - Kehrichtabfuhr

Die Bauarbeiten für den Ausbau der Kanalisation in der Söhrentalstrasse Bözen starten am Montag, 18. August 2025 und dauern bis voraussichtlich Mitte/Ende September 2025. In dieser Zeit bleibt die Strasse gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Bühlstrasse. Die Kehrichtsäcke der Anwohner der Söhrentalstrasse können jeweils donnerstags an der Hauptstrasse deponiert werden. Vielen Dank für das Verständnis.

Strassenbeleuchtung Böztal; Vereinheitlichung der Betriebszeiten

Die Umstellung der öffentlichen Beleuchtung auf LED ist nun auch in den Ortsteilen Effingen, Elfingen und Hornussen abgeschlossen. Die Betriebszeiten mit Dimmung der LED-Leuchten werden in allen Ortsteilen vereinheitlicht. Entlang der Hauptstrassen ist die Beleuchtung von der Anzahl Bewegungen innert 10 Minuten abhängig, die Leuchtkraft bewegt sich zwischen 45% und 65%. In den Quartieren wird die Beleuchtung bis 22.00 Uhr auf 70% gedimmt, ab 22.00 Uhr auf 50% und zwischen 00.00 und 05.00 Uhr auf 30%. Ohne Bewegung beträgt die Leuchtkraft in dieser Zeit noch 10%.

Gräberaufhebung auf
dem Friedhof Bözen

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden in der Woche ab 18. August 2025 die Urnengräber Nrn. 204 bis 209 aufgehoben. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum 15. August 2025 abzuräumen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin-Stv. Lydia Leubin, 062 865 35 81, und Friedhofsgärtner Stefan Bischofberger, 079 511 95 16, gerne zur Verfügung Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.

Baubewilligungen

Anlässlich der Gemeinderatsitzung vom 05. August 2025 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Manfred Köpfli, Bözen; Aufdach Photovoltaikanlage; • Max und Liselotte Leuppi, Effingen; Sitzplatzüberdachung mit PV Panels und Senkrechtmarkisen; PV Panels an Zaun Sitzplatz; • Schul- und Erzeihungsheim Effingen; Spielplatz; • David und Natascha Vogel, Hornussen; Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung); • Renate Herzog, Hornussen; Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung); • Roland Bono, Effingen; Energetische Dachsanierung; • Einwohnergemeinde Böztal; Schulraumerweiterung Hornussen; • Einwohnergemeinde Böztal; Kreiselschmuck Effingen.

Baugesuche

Hornussen, 12. August 2025: Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Wehrli Luzia, Ittenthalerstrasse 13, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Rubin Elektrotechnik GmbH, Bergwerkstrasse 3, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Wehrli Luzia, Ittenthalerstrasse 13, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Aufdach PV-Anlage; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 13, Ittenthalerstrasse 13.
• Bauherrschaft: Deiss Jürgen, Gazenmatt 2, 5076 Bözen; Projektverfasser: Rubin Elektrotechnik GmbH, Bergwerkstrasse 3, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Deiss Jürgen, Gazenmatt 2, 5076 Bözen; Bauobjekt: PV-Anlage auf bestehenden Gartenhag; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2970, Gazenmatt 2. • Bauherrschaft: Schütz Walter und Iris, Dorfstrasse 21, 5078 Effingen; Projektverfasser: Schütz Walter, Dorfstrasse 21, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Schütz Walter und Iris, Dorfstrasse 21, 5078 Effingen; Bauobjekt: Gartenhaus; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5887, Dorfstrasse 21. Öffentliche Auflage vom 18. August 2025 bis 16. September 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Hornussen, 14. August 2025, Gemeinderat.

Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und ­Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025

Die Referendumsfrist für die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 ist am 29. Juli 2024 abgelaufen. Nachfolgende Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen:

Einwohnergemeindeversammlung

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024; 2. Rechnung 2024; 3. Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung TLF Feuerwehr Oberes Fricktal; 4. Kreditabrechnung Schulraumerweiterung Hornussen; 5. Kreditabrechnung Erschliessung Gemeindearchive; 6. Kreditabrechnung Erweiterung Gemeinschaftsgrab; 7. Verpflichtungskredit Kauf Liegenschaft Eichebaum Effingen; 8. Verpflichtungskredit Erweiterung Schule Hornussen; 9. Verpflichtungskredit Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED; 10. Verpflichtungskredit Sanierung Friedhof Hornussen; 11. Verpflichtungskredit Gemeindebeitrag an die Sanierung Kantonsstrasse K482; 12. Einführung Parkierungsreglement. Die Anpassung der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 28. September 2025 statt.

Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2025; 2. Rechnung 2024; Gemeinderat Böztal

Grosse Unwetterschäden an den Flurwegen in den Ortsteilen ­Effingen und Elfingen

Die heftigen Gewitter von Ende Juli 2025 haben an den Flurwegen in Effingen und Elfingen grosse Schäden verursacht. Der Unterhaltsdienst und der Forstbetrieb sind am Beheben dieser Schäden. Leider sind nicht genügend Vorsichtsschilder vorhanden. Bei der Begehung oder Befahrung dieser Flurwege ist Vorsicht geboten, da nicht alle Schäden mit Warnschildern versehen werden konnten. Werkdienste Böztal

Mariä Himmelfahrt 15. August 2025 – Verwaltung geschlossen

Am Freitag, 15. August 2025 bleiben die Verwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Angaben dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.

Baustelleninformation – ­Söhrentalstrasse Bözen Ausbau Abwasseranlagen

Etappe 1 – Die Gemeinde Böztal realisiert den Ausbau der Kanalisation in der Söhrentalstrasse. Während den Bauarbeiten ist die Durchfahrt der Söhrentalstrasse im Bereich der Bauarbeiten für den motorisierten Individualverkehr grundsätzlich gesperrt. Eine örtliche Umleitung über die Bühlstrasse wird vor Ort signalisiert. Für die Umleitung über die Bühlstrasse sind vorgängig bauliche Massnahmen (Randverstärkung) im Bereich vor der Einmündung in die Söhrentalstrasse vorgesehen. Diese Arbeiten werden ab dem 11. August 2025 vorgängig zu den Arbeiten in der Söhrentalstrasse durchgeführt. Die Bühlstrasse ist in diesem Bereich während den Arbeiten lokal gesperrt. Die Durchfahrt ist nicht möglich. Die Durchfahrt Söhrentalstrasse ist nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten in der Bühlstrasse für den Kanalisationsausbau ab Montag, 18. August 2025 bis voraussichtlich Mitte/Ende September 2025 gesperrt. Vielen Dank für das Verständnis. Detaillierte Informationen sind auf der Website der Gemeinde Böztal einzusehen. Die Anwohner werden schriftlich informiert.

Baugesuche

Hornussen, 05. August 2025; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; Bauherrschaft: Rüthi Stefan und Doris, Hinterdorf 3, 5076 Bözen; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Grundeigentümer: Rüthi Stefan und Doris, Hinterdorf 3, 5076 Bözen; Bauobjekt: Ersatz Heizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2627, Hinterdorf 3; Öffentliche Auflage vom 08. August 2025 bis 08. September 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 07. August 2025 – Gemeinderat