Am Montag, 04. August 2025 startet unsere neue Lernende Hanna Jordi aus Frick mit der dreijährigen Ausbildung zur Kauffrau EFZ mit Berufsmatur. Sie wird im Wechsel auf den verschiedenen Abteilungen tätig sein. Wir wünschen Hannah Jordi einen guten Start und freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!
Gräberaufhebung auf dem Friedhof Bözen
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden in der Woche ab 18. August 2025 die Urnengräber Nrn. 204 bis 209 aufgehoben. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum 15. August 2025 abzuräumen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin-Stv. Lydia Leubin, Tel. 062 865 35 81 und Friedhofsgärtner Stefan Bischofberger, Tel. 079 511 95 16, gerne zur Verfügung. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.
Vorinformation Jubilarenessen
Das Jubilarenessen der Gemeinde Böztal findet am Donnerstag, 4. September statt. Wir bitten die Jubilarinnen und Jubilaren, welche dieses Jahr 80, 85 und 90 Jahre und älter werden, sich diesen Termin bereits in der Agenda vorzumerken. Die persönlichen Einladungen werden Anfang August 2025 versendet. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme und ein tolles Jubilarenessen.
Anpassung der Leerungszeiten Postbriefkasten
Aufgrund des veränderten Kundenverhaltens und dem Rückgang von Briefeinwürfen passt die Schweizerische Post AG die Leerzeiten der gelben Briefkästen an. Der Postbriefkasten am Gemeindehausweg 26 in Effingen wird ab 11. August 2025 jeweils zwischen 08.00 und 12.00 Uhr geleert (bisher um 17.00 Uhr). Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner um Kenntnisnahme.
Ersatz Grüngutabfuhr an Feiertagen
Am 15. August 2025 findet aufgrund der Feiertage keine Grüngutabfuhr statt. Die Peter Pfister AG hat folgende Ersatztermine festgelegt: • Donnerstag, 14. August 2025; Bitte stellen Sie das Grüngut um 07.00 Uhr bereit, vielen Dank!
Baugesuche
Hornussen, 29. Juli 2025; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Amsler Rosmarie und Urs, Oberdorf 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Hüsser Architektur AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick; Grundeigentümer: Amsler Rosmarie und Urs, Oberdorf 9, 5076 Bözen; Bauobjekt: Umbau Doppeleinfamilienhaus; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2089, Oberdorf 9; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Herzog Knecht Katrin und Knecht Lukas, Hauptstrasse 66, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Otto Partner Architekten AG, Benzburweg 30, 4410 Liestal; Grundeigentümer: Herzog Knecht Katrin und Knecht Lukas, Hauptstrasse 66, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Dachausbau; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 293, Hauptstrasse 66; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Käser Beat und Tatjana, Lättehübelweg 365, 5078 Effingen; Projektverfasser: Käser Beat und Tatjana, Lättehübelweg 365, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Käser Beat und Tatjana, Lättehübelweg 365, 5078 Effingen; Bauobjekt: Überdachung Kellerabgang / Neugestaltung Hecke; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5627, Lättehübelweg 365; • Bauherrschaft: Pfister Marianne, Gässli 4, 5076 Bözen; Projektverfasser: Conrad Holzbau AG, Bruggerstrasse 46, 5507 Mellingen; Grundeigentümer: Pfister Marianne, Gässli 4, 5076 Bözen; Bauobjekt: Dachsanierung und PV-Anlage; Ortslage: Parzelle Bözen Nrn. 2087 und 2786, Gässli 4; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Stillhard Manuela und Thomas, Ittenthalerstrasse 10, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Stillhard Manuela und Thomas, Ittenthalerstrasse 10, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Stillhard Manuela und Thomas, Ittenthalerstrasse 10, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Sitzplatz mit Pergola und Sichtschutz; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 44, Ittenthalerstrasse 10; > Öffentliche Auflage vom 04. August 2025 bis 02. September 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.