Am 1. August 2025 bleibt die Verwaltung mit allen Abteilungen geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pi-kettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Rücksicht auf die Tiere am 1.-August-Feuerwerk
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen, etc.) und be-schränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 1. August zu zünden. Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfind-lichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr. Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder kopflos auf die Strasse rennen, wo sie Verkehrsunfälle auslösen können. Herzlichen Dank für die Beachtung zum Wohle der Tiere.
Baustart ökologische Aufwertung im Sagemülital
Im oberen Bereich des Sagemülitals wird durch Pro Natura Aargau eine ökologische Aufwertung des Quellbereichs Sagemüli für heimische Amphibienarten geschaffen. Dabei werden im Talboden eine Reihe von Tümpeln und Flutmulden erstellt, welche durch eine zeitweise Ausleitung des Sagemüli-bachs gespiesen werden. Am 21. Juli 2025 starten die Bauarbeiten und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2025. Im Rahmen dieser Bauarbeiten kann es zu Behinderungen auf dem Wegnetz kommen. Wir danken für das Verständnis. Bei allfälligen Fragen zum Bauprojekt kann man sich unter der Nummer 056 221 09 08 direkt an die creaNatira GmbH wenden.
Sitzung Abwasserverband vom 4. Juni 2025
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Be-schlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sit-zung vom 04. Juni 2025: 1. Budget 2026; Genehmigung; Beschlüsse des Vorstandes vom 04. Juni 2025 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 22. September 2025, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsent-scheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Vorstand Abwasserverband
Baustellen Information: Sperrung und Umleitung für die Belagsarbeiten Effingen-Bözberg, Kantonsstrasse K116
Die Kantonsstrasse von Effingen (Ende Dorf) bis nach Bözberg, Neustalden (Zufahrt nach Gallen-kirch/Linn aus Richtung Brugg bleibt offen) wird am Wochenende vom Freitag, 5. September 2025, 09.00 Uhr bis Montag, 8. September 2025, 05.00 Uhr für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung. Der Veloverkehr wird via Route 56 umgeleitet. Jeweils von Freitag auf Samstag sowie von Sonntag auf Montag sind Nachtarbeiten (Vorarbeiten und Markierungen) vorgesehen. Für die Postauto AG besteht bis Freitag, 5. September 2025 um 20.00 Uhr eine Sonderregelung. Die Sperrung der Kantonsstrasse K116 bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits kann das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Deckbelag innert kurzer Zeit mit einer hohen Qualität einbauen lassen, andererseits profitieren die Strassenbenutzerinnen und -benutzer von einer minimalen Behinderungszeit. Die Art der Arbeiten erfordern trockenes und warmes Wetter. Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Strassensperrung um eine Woche auf den Freitag, 12. September 2025, 05.00 Uhr bis Mon-tag, 15. September 2025, 05.00 Uhr. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bittet die Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und dankt für das Verständnis.
Baugesuche
Hornussen, 22. Juli 2025, Publikation und öffentliche Auflage Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Anton Pradeepa, Dorfstrasse 184, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Anton Pradeepa, Dorfstrasse 184, 5077 Elfingen; Grundeigentümer: Anton Pradeepa und Kathirgamanthan Donald, Dorfstrasse 184, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Verglasung Sitzplatz / Wintergarten; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4519, Dorfstrasse 184. • Bauherrschaft: Kunz Nadine und Suppiger Verena, Mülimatt 534, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Kunz Nadine und Suppiger Verena, Mülimatt 534, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Kunz Nadine und Suppiger Verena, Mülimatt 534, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau Pergola; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 995, Mülimatt 534. • Bauherrschaft: Ulrike Kägi, Kirchweg 5, 5076 Bözen; Projektverfasser: Ulrike Kägi, Kirchweg 5, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Roger und Iris Frey, Kirchweg 5, 5076 Bözen; Bauobjekt: Gartenhaus; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2526, Kirchweg 5. Öffentliche Auflage vom 25. Juli 2025 bis 25. August 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig. Einwendungensind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 24. Juli 2025, Gemeinderat