Die Gemeindesteuer 2025 (Bemessungsjahr 2025) wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 6% erhoben wird. Der definitiv geschuldete Steuerbetrag wird erst aufgrund der im Frühjahr 2026 einzureichenden Steuererklärung 2025 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen deshalb, mindestens den mit der Vorausrechnung im vergangenen Frühjahr provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen. Die Gemeindesteuerbeträge sind auf das Postcheckkonto CH98 0900 0000 4000 6188 4 lautend auf Einwohnergemeinde Augst, unter Angabe der Person und des Steuerjahres, zu überweisen. Bei dieser Gelegenheit danken wir allen, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde jeweils pünktlich nachkommen. Gemeindeverwaltung
Zählerablesung 2024/25
Wie jedes Jahr finden per Ende Oktober die Ablesungen der Wasseruhren in der ganzen Gemeinde statt. Dieses Jahr erfolgt die Erfassung der Zählerstände ausschliesslich mittels Selbstdeklaration. Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben, mit der Bitte den aktuellen Zählerstand zu notieren und das Schreiben umgehend an die Gemeindeverwaltung zu retournieren. Wir danken für die Mithilfe und die rasche Erledigung. Gemeindeverwaltung
Anlässlich der Informationsveranstaltung zur Sanierung der Giebenacherstrasse haben Anwohnende den Wunsch nach zwei Fussgängerstreifen geäussert. Das Tiefbauamt des Kantons hat dieses Anliegen zusammen mit der Polizei geprüft und lehnt beide Fussgängerstreifen mit folgenden Begründungen ab: Oft wird zur Realisierung sicherer Fussgängerübergänge die Markierung eines Fussgängerstreifens verlangt. Eine Tatsache ist jedoch, dass ein Fussgängerstreifen keinen physischen Schutz bietet. Werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, kann die Anordnung eines Fussgängerstreifens je nach Örtlichkeit eine falsche Sicherheit hervorrufen. Laut Gesetz wird mit einer solchen Massnahme lediglich der Vortritt zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Fahrzeuglenkenden geregelt. Die massgebenden Kriterien für die Anordnung eines Fussgängerstreifens, welche auf den gängigen Schweizer Normen sowie den gesetzlichen Vorgaben basieren, sind unter anderem genügend grosse Fussgänger- und Fahrzeugfrequenzen, gute Sichtverhältnisse, eine geeignete Beleuchtung sowie entsprechende Warteräume für die Fussgängerinnen und Fussgänger. In Tempo-30-Zonen sind Fussgängerstreifen zudem nur in Ausnahmefällen, insbesondere im Bereich von Schulen usw., angezeigt. Bei den besagten Örtlichkeiten werden mehrere Kriterien, welche für die Anordnung eines Fussgängerstreifens massgebend sind, nicht erfüllt: Der obere Fussgängerstreifen auf Höhe der Kloake würde im künftigen Tempo 30 liegen. In Tempo 30 soll primär ein flächiges Queren möglich sein. Deshalb dürfen Fussgängerstreifen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. Der untere Fussgängerstreifen an der Kreuzung Giebenacherstrasse und Hauptstrasse müsste um 5 Meter von der Hauptstrasse zurückversetzt werden, da sonst die Fahrzeuge am Stopp den Fussgängerstreifen blockieren. Es gibt dort keine sicheren «Warteräume» und die notwendigen Sichtverhältnisse können nicht eingehalten werden, die Fahrzeugfrequenzen liegen deutlich unter dem Normwert und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass die notwendigen Fussgängerfrequenzen erreicht werden. Weiter besteht westlich der Giebenacherstrasse an der Hauptstrasse (unterhalb der Rössli-Brücke) ebenfalls eine Fussgängerunterführung, welche auf dem Weg vom Bahnhof Kaiseraugst zur Römerstadt benutzt werden kann, ohne dass dabei die Giebenacherstrasse überquert werden muss. Abschliessend wird festgehalten, dass mit der gebotenen Vorsicht sowie unter Berücksichtigung des allseits richtigen Verhaltens aller Verkehrsteilnehmenden die Giebenacherstrasse von zu Fussgehenden in diesen Bereichen auch ohne Fussgängerstreifen angemessen sicher überquert werden kann. Zudem wird davon ausgegangen, dass insbesondere Schulklassen stets in Begleitung von Erwachsenen anreisen, welche jegliche Überquerung einer Strasse überwachen.
Bürgergemeinde Augst
Einladung
Am Freitag, 14. November 2025, findet ab 20 Uhr die Bürgerversammlung im Gemeindehaus statt. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Augst sind herzlich eingeladen. Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler. 2. Protokoll der Versammlung vom 23. Mai 2025. 3. Budget 2026 / Revisorenbericht. 4. Verschiedenes.